Pädagogische/therapeutische Leistungen
if(stristr($post_title, 'Willkommen!') === FALSE) { echo $post_metadataheader; } ?>Es finden je nach Vereinbarung regelmäßige therapeutische Einzelstunden mit den Kindern und Jugendlichen statt.
Einmal wöchentlich wird eine offene Sprechstunde von 5,5 Std. angeboten. Hierbei haben die Kinder/Jugendlichen die Möglichkeit, sich kurz entschlossen anzumelden und die Zeit der Familientherapeutin für sich in Anspruch zu nehemen. Je nach Wunsch wird daraus manchmal ein klassisches Gespräch, immer öfter jedoch auf persönlichen Wunsch ein Gespräch in einem besonderen Setting, wie z.B. Tee trinken, usw.
Bedarfsweise finden drei mal wöchentlich Einzeltherapiestunden stattmit einem zeitlichen Umfang von 4,5 Std. Eine Sitzung dauert dabei eine Stunde mit einer Vor und Nachbereitungszeit von jeweils 15 Minuten.
Einige Instrumente der systemischen Familientherapie können und werden in den Einzelstunden und/oder in den Elterngesprächen angewandt, wie z.B.
Genogrammarbeit und Familienaufstellungen
Im systemischen Arbeiten wird häufig anschaulich gearbeitet. So kann in einem Genogramm (grafische Darstellung familiärer Konstellationen) z.B. die Herkunftsfamilie bildlich dargestellt werden. Hierdurch werden Beziehungen und ggf. auch Beziehungsmuster deutlich, die bisher nicht bewusste Einflüsse auf ein als problematisch emfpundenes Verhalten hatten.
Ein weiterer Schritt in der Darstellung besteht darin, Beziehungen nicht nur als Zeichnung zu veranschaulichen, sondern auch räumlich wahrnehmbar zu machen.
In einer Aufstellung z.B. wird eine Person aufgefordert, sich selbst und die anderen so im Raum zu platzieren, wie sie die Beziehungsmuster wahrnimmt (z.B. wer steht wem nah, wer schaut wen an, wie fühlt sich der Einzelne?).
Es können auch stellvertretend Figuren aller Art aufgestellt werden (z. B. im Einzelsetting). Hier fehlt dann die Rückmeldung der Stellvertretenden, doch die Sicht der aufstellenden Person bleibt erhalten.
Anwendung von Testverfahren, wie z.B. der YSR Fragebogen für Jugendliche. Diesen Fragebogen füllen die Jugendlichen selbst in 15 – 20 Mnuten aus und die Ergebnisse geben Auskunft über Ressourcen und Defizite, was sich in der Erziehungsplanung auswirkt.
Hilfeplangespräche finden im Regelfall pro Kind /Jugendlichem zweimal im Jahr statt. Die Vorbereitung erfolgt durch einen aussagekräftigen Bericht über das Kind, den Jugendlichen und die weiter beabsichtigte ressourcenorientierte Erziehungsplanung.
Teilnehmer der Hilfeplangespräche sind immer die Heimleitung/Familientherapeutin, der zuständige pädagogische Mitarbeiter, das Kind, der Jugendliche, Mitglieder der Familie und die Mitarbeiter des Jugendamtes. Die Gespräche finden abwechselnd im Kinderhaus Bi Loh und im belegenden Jugendamt statt. Die Dauer der Gespräche ist unterschiedlich.
Die Elterngespräche finden nach Einzug des Kindes/Jugendlichen zunächst in einem zweiwöchigen Abstand statt, um die Veränderungen des Familiensystems beobachten zu können. Bei jedem Gespräch ist die Heimleitung/Familientherapeutin und der zuständige pädagogische Mitarbeiter anwesend, die anderen Teilnehmer wechseln je nach Bedarf und Bereitschaft. Nach dieser „Eingewönungsphase“ finden die Elterngespräche in der Regel alle vier Wochen statt. Bei Bedarf wird der intensive Zeitintervall der ersten Phase weiter eingehalten oder in Ausnahmefällen sogar gesteigert. Diese ist jedoch die Ausnahme und dient in den meisten Fällen dazu, den Eltern Hilfsmöglichkeiten aufzeigen zu können.
Die Begleitung der Kinder/Jugendlichen in deren therapeutischem Prozess wird durch das gesamte pädagogische Team gewährleistet. Durch die intensiven Falbesprechungen verfügt jeder Mitarbeiter über den gleichen Wissensstand und kann so die Aufgaben bewusst übernehmen, bzw. die therapeutischen Prozesse beobachten und begleiten.
Die Verdeutlichung entwicklungshemmender, krankmachender Prozesse und Skripte wird durch die Familientherapeutin mit allen relevanten Beteiligten erörtert und eine ressourcenorientierte Handlungsweise abgesprochen oder in Vertragsform festgeschrieben.
Die daraus resultierene Durchführung eines Sozialtrainings obliegt den im Dienst befindlichen pädagogischen Mitarbeitern. Die Planung erfolgt durch die Heimleitung/Familientherapeutin und die pädagogischen Mitarbeiter. Hierbei wird auf die Ressourcen der Mitarbeiter besonderes Augenmerk gelegt und finden in der Art und dem Wie des Sozialtrainings ihre Entsprechung.