Krisenintervention

Eine Krisenintervention ist im Bedarfsfall rund um die Uhr durch die im Nebenhaus wohnende Heimleitung gewährleistet.

In Urlaubszeiten ist die stellvertretende Heimleitung weisungsberechtigt.

 

Bei Auftreten einer Krise ist zunächst einer der drei immer im Team befindlichen pädagogischen Mitarbeiter für die Einleitung der angemessenen Maßnahmen zuständig. Das Team einigt sich darauf, wer in dem Fall welche Aufgabe übernimmt. Danach wird die Heimleitung entweder telefonisch oder persönlich in Kenntnis gesetzt.

 

Je nach Art und Umfang der  Krise nimmt sich die Heimleitung/ Familientherapeutin mit dem zuständigen pädagogischen Mitarbeiter der Intervention an. Sollten zur Lösung der Sachlage/Krise noch andere Personen dazu kommen müssen, ist auch dieses gewährleistet. Bei Erhöhung der Anzahl, erhöht sich automatisch auch die Anzahl der Pädagogen.

 

Je nach Bedarf ergeben sich Kriseninterventionen durch Einzelgespräche, die nach Absprache und nach Wunsch des Kindes/Jugendlichen entweder von der Heimleitung/Familientherapeutin oder einem pädagogischen Mitarbeiter geführt werden. Hierbei ist es wichtig, den Kindern/Jugendlichen Verschwiegenheit nur bis zu dem Punkt zu versichern, bei dem die seelische und/oder körperliche Unversehrtheit nicht infrage gestellt werden muss.

 

Bei der Krisenintervention geht es nicht darum, die Krise verschwinden zu lassen, um im gewohnten Alltag weiter machen zu können, sondern vielmehr geht es darum, die durch die Krise bereits geöffneten Handlungsmuster weiter zu hinterfragen und neue, befriedigendere zu entwickeln und zu manifestieren, d. h. neue Zukunftsperspektiven zu erarbeiten und diese möglichst in der Praxis auszuprobieren.

 

Sollten die Massnahmen zur Krisenbewältigung nicht ausreichen, können nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt externe Hilfen initiiert werden (s.u. Zusatzleistungen)