Ziele

Das allem übergeordnete Ziel unserer Arbeit ist die Einlösung des Rechts jeden jungen Menschen auf Förderung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (siehe § 1 SGB VIII). Daraus ergeben sich die individuellen Erziehungsziele, die im Hilfeplan konkret definiert werden.

 

Grundsätzlich streben wir neben der Verselbständigung die Rückführung und Reintegration der jungen Menschen in die Herkunftsfamilie an, wenn dies als möglich erscheint und im Rahmen der Hilfeplanung angestrebt werden soll. Dieser Prozess wird von der Einrichtung durch umfassende Vorbereitung, Begleitung und Beratung der Eltern und selbstverständlich auch der jungen Menschen eingeleitet und unterstützt.

Für die Umsetzung dieser Langzeitziele streben wir folgende Teilziele an:

  • Aufarbeitung von Entwicklungsbeeinträchtigungen und Verhaltensproblemen
  • Bearbeitung von Lern- und Leistungsstörungen und daraus resultierende Schul- und Ausbildungsschwierigkeiten
  • Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen
  • Stärkung und den Aufbau von Selbstvertrauen
  • Verbesserung der Sozialkompetenz
  • Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit

Vermittlung einer Wertorientierung