Beendigung der Maßnahme

Die Betreuung endet entweder mit der Rückführung des Kindes oder Jugendlichen in die Familie, mit  einem Wechsel in eine betreute Wohnform für Erwachsene oder die Entlassung in die Eigenständigkeit.

Die jungen Erwachsenen werden in ihre neue Lebenssituation hinein begleitet, um ihnen so den  Übergang zu erleichtern; ggf. ist es möglich, dass die Ablösung erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgt. Diese Nachbetreuung ist eine Sonderleistung, die durch Neueinstellung von Teilzeitkräften erbracht  werden kann. Die geleisteten Fachleistungsstunden werden als Sonderleistung abgerechnet.

Ein Abschluss Bericht wird bei der Entlassung erstellt. Sollte eine Maßnahme abgebrochen werden, wird besonders darauf geachtet weiterhin einen respektvollen Umgang   miteinander zu pflegen und vor Allem, einen gebührend schönen und wertschätzenden Abschied zu vollziehen, damit die von dem Kind/Jugendlichen  im Kinderhaus verlebte Zeit als wichtig und gut angesehen werden kann.