Beschwerdemanagement

Jeder Jugendliche/jedes Kind   hat ein Recht auf die aktive Beteiligung an der Gestaltung der pädagogischen Maßnahme, dies beinhaltet auch Kritik, Konfliktklärung und -bewältigung. Sowohl bei Aufnahmegesprächen als auch im Rahmen der Hilfe werden den Kindern und Jugendlichen Verfahrensweisen und Möglichkeiten angeboten, auf die sie gegebenenfalls zurückgreifen können, wenn sie Probleme nicht mit Ihren direkten Bezugspersonen besprechen wollen.

Bei besonderen Vorkommnissen liegt es in der Aufgabe des Trägers, das Landesjugendamt, das  belegende Jugendamt und den Vormund einzuschalten.