Sonderaufwendungen im Einzelfall

  1. Die in Pkt. 1.4 der Anlage 8 des Nds. Rahmenvertrages definierte Pauschale für Sonderaufwendungen im Einzelfall in der jeweils gültigen Fassung des Nds. Rahmenvertrages findet Anwendung. Gemäß aktuell gültiger Fassung des Nds. Rahmenvertrag sind in der vereinbarten Pauschale für Sonderaufwendungen im Einzelfall folgende Leistungen enthalten:

 

  • Sonderbewilligung (z. B. Fahrrad)
  • Beihilfen zur Konfirmation, Kommunion, Jugendweihe
  • Ferienzuschuss/Ferienfahrt
  • Klassenfahrten
  • Laufende Bekleidungsergänzung
  • Lernmittel
  • Weihnachtsbeihilfe
  • Sonstiges
  • Zwei Familienheimfahrten im Kalendermonat im regionalen Nahverkehr (= Gebiet des Landkreises Ammerland) sowie Familienheimfahrten außerhalb des Landkreises Ammerland bis zu 25,00 € mtl./Platz.
  • Allgemeine berufsbedingte Sachaufwendungen (einschließlich Schuhe, Weste, Handschuhe, keine Werkzeuge)

 

  1. Neben der Pauschale für Sonderaufwendungen im Einzelfall sind einzeln zu bewilligen:

 

  • Taschengeld
  • Erstausstattung Bekleidung
  • Starthilfen
  • Fahrtkosten für Familienheimfahrten, die über den in Anlage 8 definierten Bereich/Betrag hinausgehen
  • Übernahme von Kosten in Kindertagesstätten

 

Individuelle Sonderleistungen

 

  • Busgeld für die unfreie Fahrt zur Schule und/oder zur Ausbildungsstätte.
  • Individuelle kooperative und integrative Unterstützung bei erhöhtem Bedarf während des Schulbesuchs der öffentlichen Regelschulen, sowie Berufsschulen(Integrationsherlfer).
  • Bedarfsgemäße Diagnostik von externen Fachleuten( nicht in Grundleitung enthalten).
  • Bereitstellung spezieller Zimmer für Kinder mit Allergien
  • Bedarfs- und Bedürfnisgemäße erlebnispädagogische Einzelmaßnahmen.
  • Einzelförderung und Einzelbetreuung bei festgestelltem Bedarf, die nicht über dieGrundleistungen abgedeckt werden können.
  • Kosten für gesundheitsfördernde und externe therapeutische Maßnahmen, soweit diese nicht von Versicherungsträgern übernommen werden (Brille, etc. )
  • Einsatz externer Fachkräfte zwecks Erteilung von Nachhilfe.
  • Schulische Förderung im Kinderhaus von externen Fachkräften von vom Unterricht wegen schwerwiegender sozialer Störungen ausgeschlossene Kinder/Jugendlichen (Unterbringung nach § 35a)mit dem Ziel der Reintegration in eine Regelschule
  • Intensive Betreuung im Einzelfall, die durch Fachleistungsstunden abgerechnet werden
  • Individuelle therapeutische Maßnahmen, die auf pädagogischen Konferenzen oder nach ärztlicher Empfehlung festgelegt wurden, wie z. B. Kunsttherapie, Musiktherapie
  • Erlebnispädagogische Maßnahmen, die auf pädagogischen Konferenzen oder nach ärztlicher Empfehlung festgelegt wurden, wie z. B. Segeln, Kanufahren, Expeditionen