Hilfeplanung

Der Hilfeplan gem. §36 SGB VIII bildet die Grundlage für die Gestaltung und die Fortschreibung der langfristigen Hilfen zur Erziehung unter Zusammenarbeit mit dem Kind / Jugendlichen, den Personensorgeberechtigten und anderen am Entwicklungsprozess beteiligten Menschen.

 

Die Fortschreibungen der Hilfeplanung wird von uns als Entwicklungsplanung

gesehen, die sich am Prozess orientiert.

 

Besonderes Augenmerk legen wir darauf, dass das bei uns untergebrachte Kind/Jugendliche in die Gruppenstruktur passt.

 

In Vorbereitung auf die Hilfeplankonferenzen wird ein Entwicklungsbericht  erstellt und dem Jugendamt 14 Tage vor dem Gespräch vorgelegt,

aus dessen Inhalt sich offene Fragen und die Richtung der Konferenz

ergibt. Der Entwicklungsbericht wird vor dem Hilfeplangespräch mit dem

Kind / Jugendlichen besprochen und diskutiert, damit die Ausgangslage, der Infor-

mationsstand für alle Beteiligten gleich ist.

 

Normalerweise finden in halbjährlichen Abständen Hilfeplankonferenzen mit dem

zuständigen Träger der Jugendhilfemaßnahme, den Personensorgeberechtigten

und beteiligten Fachkräften, den Mitarbeitern des Kinderhauses und wenn möglich

dem Kind / Jugendlichen statt.

 

Die Vorbereitung der Fragestellungen, das Gestalten der halbjährlichen Hilfeplan-

konferenzen, der schriftliche Entwicklungsbericht mit der Darstellung der

bisherigen Entwicklung, Diagnostik und Evaluation der Prozesse unter

Bezugnahme auf die gesetzten Ziele und der Indikationsstellung.

 

Diagnostik und Erziehungsplanung, sowie professionelle Mitarbeit bei der

Erstellung und Fortschreibung des Hilfeplans.

Handlungsorientierung an den Zielen des Hilfeplans