Individuelle-Sonderleistung

  • Busgeld für die unfreie Fahrt zur Schule und/oder zur Ausbildungsstätte.
  • Individuelle kooperative und integrative Unterstützung bei erhöhtem Bedarf während des Schulbesuchs der öffentlichen Regelschulen, sowie Berufsschulen(Integrationsherlfer).
  • Bedarfsgemäße Diagnostik von externen Fachleuten( nicht in Grundleitung enthalten).
  • Bereitstellung spezieller Zimmer für Kinder mit Allergien
  • Bedarfs- und Bedürfnisgemäße erlebnispädagogische Einzelmaßnahmen.
  • Einzelförderung und Einzelbetreuung bei festgestelltem Bedarf, die nicht über dieGrundleistungen abgedeckt werden können.
  • Kosten für gesundheitsfördernde und externe therapeutische Maßnahmen, soweit diese nicht von Versicherungsträgern übernommen werden (Brille, etc. )
  • Einsatz externer Fachkräfte zwecks Erteilung von Nachhilfe.
  • Schulische Förderung im Kinderhaus von externen Fachkräften von vom Unterricht wegen schwerwiegender sozialer Störungen ausgeschlossene Kinder/Jugendlichen (Unterbringung nach § 35a)mit dem Ziel der Reintegration in eine Regelschule
  • Intensive Betreuung im Einzelfall, die durch Fachleistungsstunden abgerechnet werden
  • Individuelle therapeutische Maßnahmen, die auf pädagogischen Konferenzen oder nach ärztlicher Empfehlung festgelegt wurden, wie z. B. Kunsttherapie, Musiktherapie
  • Erlebnispädagogische Maßnahmen, die auf pädagogischen Konferenzen oder nach ärztlicher Empfehlung festgelegt wurden, wie z. B. Segeln, Kanufahren, Expeditionen