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- Busgeld für die unfreie Fahrt zur Schule und/oder zur Ausbildungsstätte.
- Individuelle kooperative und integrative Unterstützung bei erhöhtem Bedarf während des Schulbesuchs der öffentlichen Regelschulen, sowie Berufsschulen(Integrationsherlfer).
- Bedarfsgemäße Diagnostik von externen Fachleuten( nicht in Grundleitung enthalten).
- Bereitstellung spezieller Zimmer für Kinder mit Allergien
- Bedarfs- und Bedürfnisgemäße erlebnispädagogische Einzelmaßnahmen.
- Einzelförderung und Einzelbetreuung bei festgestelltem Bedarf, die nicht über dieGrundleistungen abgedeckt werden können.
- Kosten für gesundheitsfördernde und externe therapeutische Maßnahmen, soweit diese nicht von Versicherungsträgern übernommen werden (Brille, etc. )
- Einsatz externer Fachkräfte zwecks Erteilung von Nachhilfe.
- Schulische Förderung im Kinderhaus von externen Fachkräften von vom Unterricht wegen schwerwiegender sozialer Störungen ausgeschlossene Kinder/Jugendlichen (Unterbringung nach § 35a)mit dem Ziel der Reintegration in eine Regelschule
- Intensive Betreuung im Einzelfall, die durch Fachleistungsstunden abgerechnet werden
- Individuelle therapeutische Maßnahmen, die auf pädagogischen Konferenzen oder nach ärztlicher Empfehlung festgelegt wurden, wie z. B. Kunsttherapie, Musiktherapie
- Erlebnispädagogische Maßnahmen, die auf pädagogischen Konferenzen oder nach ärztlicher Empfehlung festgelegt wurden, wie z. B. Segeln, Kanufahren, Expeditionen