Hilfeplanung
if(stristr($post_title, 'Willkommen!') === FALSE) { echo $post_metadataheader; } ?>Der Hilfeplan gem. §36 SGB VIII bildet die Grundlage für die Gestaltung und die Fortschreibung der langfristigen Hilfen zur Erziehung unter Zusammenarbeit mit dem Kind / Jugendlichen, den Personensorgeberechtigten und anderen am Entwicklungsprozess beteiligten Menschen.
Die Fortschreibungen der Hilfeplanung wird von uns als Entwicklungsplanung
gesehen, die sich am Prozess orientiert.
Besonderes Augenmerk legen wir darauf, dass das bei uns untergebrachte Kind/Jugendliche in die Gruppenstruktur passt.
In Vorbereitung auf die Hilfeplankonferenzen wird ein Entwicklungsbericht erstellt und dem Jugendamt 14 Tage vor dem Gespräch vorgelegt,
aus dessen Inhalt sich offene Fragen und die Richtung der Konferenz
ergibt. Der Entwicklungsbericht wird vor dem Hilfeplangespräch mit dem
Kind / Jugendlichen besprochen und diskutiert, damit die Ausgangslage, der Infor-
mationsstand für alle Beteiligten gleich ist.
Normalerweise finden in halbjährlichen Abständen Hilfeplankonferenzen mit dem
zuständigen Träger der Jugendhilfemaßnahme, den Personensorgeberechtigten
und beteiligten Fachkräften, den Mitarbeitern des Kinderhauses und wenn möglich
dem Kind / Jugendlichen statt.
Die Vorbereitung der Fragestellungen, das Gestalten der halbjährlichen Hilfeplan-
konferenzen, der schriftliche Entwicklungsbericht mit der Darstellung der
bisherigen Entwicklung, Diagnostik und Evaluation der Prozesse unter
Bezugnahme auf die gesetzten Ziele und der Indikationsstellung.
Diagnostik und Erziehungsplanung, sowie professionelle Mitarbeit bei der
Erstellung und Fortschreibung des Hilfeplans.
Handlungsorientierung an den Zielen des Hilfeplans