Schulische/berufliche Förderung

Bildung, Art und Umfang der Unterstützung im Kontext Schule / Ausbildung

Enge und kollektive Arbeit mit den Schulen bzw. den jeweiligen Lehrern, Integrationshelfern, ständiger Austausch über Verhalten und Entwicklungen. Der jeweils zuständige pädagogische Mitarbeiter teilt seine Kenntnisse mit dem Team.

 

Teilnahme an Elternabenden sowie an Elternsprechtagen (in individuellen Fällen auch in Zusammenarbeit mit den Eltern)

 

Hilfestellung bei Schularbeiten und Vorbereitungen, Förderung und Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche, kooperative Arbeit mit der Agentur für Arbeit.

 

Regelmäßiger Kontakt zu den Fahrern der Schulbeförderung, um das Vehalten der Kinder/Jugendlichen zu erfragen und um etwaige Ausnahmen in der Beförderung zu besprechen und zu erfahren.

 

Bei unangemessenem Benehmen und anschließendem Ausschluss aus dem Unterricht und der Schulbeförderung werden die Kinder/Jugendlichen aus der Schule abgeholt.

 

Die folgenden Massnahmen sind im Extremfall über einen Zeitraum von höchstens einundzwanzig Tagen zu leisten, wobei der betreuende pädagogische Mitarbeiter dann keinen normalen Schichtdienst leisten kann:

Bei Suspendierung etc. werden die Kinder/Jugendlichen in enger Zusammenarbeit mit der Schuleim Kinderhaus betreut.

 

Oder um eine Suspendierung zu umgehen, werden die Kinder/Jugendlichen zur Schule begleitet, um ein angemessenes Verhalten zu fördern, bzw. sicher zu stellen.